Das Bio Siegel

Was steckt dahinter, was bedeutet es ?

 

Was ist das Bio-Siegel?

Das Bio-Siegel ist das bundeseinheitliche staatliche Zeichen für Erzeugnisse aus der ökologischen Produktion. Es signalisiert dem Verbraucher die Kontrolle der EU Rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau bei Bio/Öko-Rohwaren, -Lebensmitteln und -Futtermitteln. Es hat die klare Aussage: Wo Bio drauf steht, ist auch Bio drin. Es ist eine freiwillige Kennzeichnung und basiert ebenso wie auch das EU-Bio-Logo auf den o.g. Rechtsvorschriften. Es besteht ein Markenschutz für das Bio-Siegel bis 2021.

 

Die Bescheinigung gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 für unsere Biotannenkulturen finden sie hier: Bio-Zertifikat- Tannenkulturen Schnau

 

Was ist rechtens – sprich rechtlich ein Bio-Lebensmittel?

Lebensmittel dürfen die Bezeichnung „Bio“ (biologisch) oder „Öko“ (ökologisch) nicht willkürlich tragen. Nur wenn bei der Erzeugung, Verarbeitung, Lagerung und Kennzeichnung die Anforderungen der in der Europäischen Union gültigen Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau eingehalten werden, ist dies der Fall. Das wird durch eine entsprechende Kontrolle, die über alle Stufen der Wertschöpfungskette  erfolgt, gewährleistet.
(2) Wie erkennt man kontrollierte   Bio-Lebensmittel?

Bio-Produkte müssen  in der Etikettierung den Kontrollstellencode enthalten. Die Form des Codes ist in den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau vorgegeben. In Deutschland  z.B. muss der Code in folgender Form angegeben werden: „DE-ÖKO-000“.  DE ist das Länderkürzel für Deutschland und „000“ steht für die dreistellige Nummer der Kontrollstelle, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bei der Zulassung vergeben wird.

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?

Rechtsgrundlage für die Kennzeichnung mit dem Bio-Siegel ist das Öko-Kennzeichengesetz. Im Hinblick auf die Kriterien für die Verwendung des Bio-Siegels nimmt das Öko-Kennzeichengesetz Bezug auf die Anforderungen der von der Europäischen Union erlassenen Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und Durchführungsvorschriften). Erzeugnisse, die mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet sind, müssen entsprechend diesen Vorschriften produziert und kontrolliert worden sein. Neben diesen Bestimmungen enthält das Öko-Kennzeichengesetz Straf- und Bußgeldvorschriften bei einem Missbrauch des Bio-Siegels. Einzelheiten zur Gestaltung und Anwendung des Bio-Siegels sind in der Öko-Kennzeichenverordnung (ÖkoKennzV) geregelt. Die Verordnung schreibt eine Anzeigepflicht vor der erstmaligen Verwendung des Bio-Siegels vor. Hier finden Sie eine Übersicht über die Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau.

 

Quellen:

https://www.oekolandbau.de//fileadmin/redaktion/bestellformular/pdf/Broschuere_Biokontrolle.pdf

https://www.oekolandbau.de/bio-siegel/haeufig-gestellte-fragen/